Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zwischen

Evirtas

Inhaber: Torsten Voigt
Thietmarstraße 4
39128 Magdeburg

im Folgenden: Auftragnehmer bzw. Evirtas

und deren

Vertragspartnern
im Folgenden: Kunden

§ 1. Vertragsschluss
(1) Ein wirksamer Vertragsschluss liegt vor, sobald beide Parteien den Rahmenvertrag unterschrieben und der Kunde erstmals ein monatliches Stundenpaket gebucht hat.

(2) Ein Anspruch auf Vertragsabschluss besteht nicht. Evirtas behält sich das Recht vor, einzelne Kunden ohne Angaben von Gründen abzulehnen.

§ 2. Berechtigter Leistungsempfänger

(1) Die Inanspruchnahme der Dienstleistungen steht allein dem Kunden und etwa bei ihm tätigen Arbeitnehmern zu, keinem Dritten.
(2) Die Abtretung von Leistungsansprüchen gegen Evirtas ist von deren vorheriger schriftlicher Zustimmung abhängig.
(3) Leistungen im Verhältnis zu Dritten (z.B. Vereinbarung eines Kundentermins in der Akquise) erbringt der Auftragnehmer immer nur als Vermittler oder Bevollmächtigter (§§ 164 ff BGB)
aufseiten des Kunden im Rahmen des jeweils von diesem erteilten Auftrags, nicht im eigenen Namen und nicht mit wirtschaftlicher oder rechtlicher Wirkung für und gegen den Auftragnehmer oder einen Unterauftragnehmer.

§ 3. Zahlung, Zahlungsmethode
(1) Die Kosten des gebuchten Stundenpakets sind im Voraus für den jeweiligen Monat fällig.

§ 4. Mitarbeiter

(1) Evirtas ist berechtigt, zur Erbringung der Dienstleistungen Unterauftragnehmer als virtuelle persönliche Assistenten einzusetzen.
Der jederzeitige Wechsel des Unterauftragnehmers ist zulässig. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Zuteilung oder Beibehaltung eines bestimmten virtuellen persönlichen Assistenten.

§ 5. Haftung
(1) a) Evirtas haftet unbeschränkt für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie Schäden, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Arglist beruhen; b) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Evirtas nur für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht worden sind. In diesem Fall ist die Haftung von Evirtas beschränkt auf den für die Vertragsnatur typischen und bei Abschluss des Vertrags vorhersehbaren Schaden.
Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Im Übrigen ist eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(2) In den Fällen der Ziffer 1 b) ist eine Haftung für entgangenen Gewinn und unterbliebene Einsparungen ausgeschlossen.
(3) Evirtas haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten und/oder Programmen, sofern sie deren Verlust nicht vorsätzlich, grob fahrlässig oder arglistig verursacht hat. In diesem Fall kommt eine Haftung nur in Betracht, wenn der Kunde durch geeignete Maßnahmen (mindestens tägliche Sicherung) sichergestellt hat, dass die ursprünglich gespeicherten Daten und/oder Programme mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
(4) Schadenersatzansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, es sei denn, es gelten kürzere gesetzliche Verjährungsfristen. Es gelten jedoch die gesetzlichen Verjährungsfristen im Fall von Schäden an Leben, Körper, Gesundheit und Freiheit einer Person und bei arglistigem, vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln von Evirtas.

(5) Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Beauftragten (Unterauftragnehmer) von Evirtas.

(6) Der Kunde übernimmt die Haftung gegenüber Dritten. Sollte Evirtas also z.B. im Auftrag eines Kunden einen Anruf tätigen, so muss der Kunde vorher dafür Sorge getragen haben, dass dieser Anruf datenschutzrechtlich konform und legal ist.

(7) Evirtas erledigt die Aufgaben des Kunden grundsätzlich im Gutglauben, dass alle rechtlichen Bedingungen für die Durchführung dieser Aufgaben eingehalten sind (Datenschutz, Gesetze, etc.). Insbesondere bei vom Kunden an Evirtas beauftragte Telefonate, bei denen Privatpersonen angerufen werden sollen, muss dem Kunden eine schriftliche Bestätigung vorliegen, dass Evirtas die Privatperson im Namen des Kunden kontaktieren darf.
Der Kunde haftet gegenüber Evirtas für die Einhaltung dieser und aller anderen möglichen, rechtlichen Bedingungen, sobald er eine Aufgabe an Evirtas abgibt.

(8) In der Außenwirkung tritt Evirtas immer als Vertretung / Assistenz für den Kunden auf und handelt grundsätzlich ungeprüft nach den Vorgaben des Kunden.

(9) Evirtas kann grundsätzlich nicht garantieren, dass eine bestimmte Aufgabe vom Kunden in einer bestimmten Zeit erledigt wird.
Abweichend davon garantiert Evirtas die Erledigung einer spezifischen Aufgabe in einer bestimmten Zeit, wenn Evirtas dies dem Kunden explizit mitgeteilt hat.

§ 6. Direkte Beschäftigung von Assistenten, Vertragsstrafe, Erklärungen des Assistenten
(1) Nach Registrierung auf der Webseite des Auftragnehmers erhält der Kunde Zugang zu den Mitarbeitern von Evirtas sowie ggf. Unterauftragnehmer. Der Kunde verpflichtet sich dazu, während des laufenden Vertrages sowie für die Dauer von 12 Monaten ab Vertragsende eine entgeltliche Beauftragung der virtuellen Assistenten und Mitarbeiter von Evirtas zu unterlassen. Dies gilt gleichermaßen für selbstständige und nichtselbstständige Tätigkeiten des Assistenten.
(2) Der Abschluss eines direkten Vertragsverhältnisses zwischen dem Kunden und einem virtuellen Assistenten ist in dem unter § 8 Abs. 1 genannten Zeitraum von einer schriftlichen Genehmigung des Auftragnehmers abhängig. Die Genehmigung erfolgt nach einer eigens zu vereinbarenden Vermittlungsprovision, die im Regelfall 5.000 EUR nicht unterschreiten soll. Die Provision wird mit Erteilung der Genehmigung sofort fällig. Ein Anspruch auf Genehmigung besteht nicht.
(3) Wird der persönliche virtuelle Assistent unter Verletzung von § 8 Abs. 1 und 2 unmittelbar vom Kunden beauftragt, so verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe. Die Höhe der Vertragsstrafe wird vom Auftragnehmer nach billigem Ermessen bestimmt und kann im Streitfall gerichtlich überprüft werden.
(4) Der Kunde verpflichtet sich, rechtsverbindliche Erklärungen eines Unterauftragnehmers, die dem Kunden oder einem Dritten gegenüber Wirkung auch gegen den Unterauftragnehmer und den Auftragnehmer entfalten sollen, nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftragnehmer einzuholen. Dies gilt insbesondere für Datenschutzerklärungen, Verschwiegenheitserklärungen, Vertragsstrafenversprechen, Vollmachten, Zielvereinbarungen, usw.

§ 7. Kommunikation, Datenschutz
(1) Die Kommunikation findet entweder per Telefon oder E-Mail statt.

(2) Die Vertragspartner werden die für sie jeweils geltenden Bestimmungen zum Datenschutz einhalten. Personenbezogene Daten des Kunden werden im Rahmen des jeweiligen Auftrags und für die Durchführung des Vertrages verarbeitet. Zudem werden die Daten im Kundendatensatz gespeichert, um zukünftige Aufgaben schneller erledigen zu können.

§ 8. Urheberrecht und sonstige Schutz- und Nutzungsrechte
(1) Soweit der Auftragnehmer im Rahmen seiner Vertragserfüllung Urheber- oder sonstige Schutz- und Nutzungsrechte erworben hat, erwirbt der Kunde die ausschließlichen, zeitlich und inhaltlich unbegrenzten, übertragbaren Rechte zur Nutzung und Verwertung. Das jeweilige Recht wird hiermit an den Auftraggeber übertragen.
(2) Mit Zahlung der Vergütung sind sämtliche Ansprüche des Auftragnehmers hinsichtlich der übertragenen Rechte vollständig abgegolten. Zwingende Bestimmungen des Urhebervergütungsrechts bleiben unberührt.
(3) Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die eingeräumten Rechte auszuüben. Die Ausübung eines gleichwohl bestehenden Rückrufsrechts wegen Nichtausübung des übertragenen Rechts (§ 41 UrhG) wird für die Dauer von fünf Jahren ausgeschlossen.

§ 9. Vertraulichkeit und Geheimhaltung
(1) Die Vertragspartner sind verpflichtet, hinsichtlich aller vertraulichen Informationen sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des jeweils anderen Vertragspartners Stillschweigen zu bewahren. Entsprechende Informationen dürfen an externe Dritte weder durch den Vertragspartner noch durch Dritte weitergegeben werden. Jeder Vertragspartner trifft notwendige Vorkehrungen, um eine widerrechtliche Kenntniserlangung durch Dritte zu verhindern. Einem Unterauftragnehmer von Evirtas oder sonstigen Erfüllungsgehilfen werden entsprechende Informationen nur zur Kenntnis geben, wenn sich diese ihrerseits zur Geheimhaltung verpflichtet haben. Eine Weitergabe vertraulicher Informationen an externe Dritte erfolgt nur nach vorheriger Einwilligung.
(2) Informationen im Sinne dieser Vorschrift sind alle vertraulichen oder geheimhaltungswürdigen Informationen schriftlicher, mündlicher, digitaler oder sonstiger Art. Erfasst sind insbesondere digitale Daten, Kundendaten und Kundeninformationen, Zeichnungen, Betriebsabläufe, Entwürfe, Skizzen, Pläne, Beschreibungen, Messergebnisse, Berechnungen, Verfahren, Muster, Kenntnisse und Vorgänge sowie noch nicht veröffentlichte Anmeldungen gewerblicher Schutzrechte.
(3) Der Auftragnehmer ist auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses verpflichtet, Verschwiegenheit über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden zu bewahren. Entsprechendes gilt für die mit dem Auftrag befassten persönlichen virtuellen Assistenten sowie etwaige Erfüllungsgehilfen.
(4) Die vorstehenden Pflichten finden keine Anwendung auf Informationen, die
a) der Öffentlichkeit vor der Mitteilung bekannt oder allgemein zugänglich waren; oder
b) ohne Verschulden des zur Verschwiegenheit verpflichteten Vertragspartners allgemein bekannt werden; oder
c) durch einen Dritten, der am Auftragsverhältnis nicht beteiligt ist, rechtmäßig erlangt wurden.

§ 10. Gerichtsstand und Rechtswahl
(1) Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, wird für alle Streitigkeiten Magdeburg als Gerichtsstand vereinbart.
(2) Sofern der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 11. Schlussbestimmungen
(1) Ist eine allgemeine Geschäftsbedingung unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der anderen Klauseln hiervon unberührt.
(2) Ist eine Bestimmung unwirksam, richtet sich der Vertragsinhalt nach den gesetzlichen Vorschriften.

(3) Stand der allgemeinen Geschäftsbedingungen: 13.02.2023